Anwaltskanzlei Karl Peschen

 

  Kosten  
 

Wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen möchten, kommen folgende Kosten auf Sie zu:

1.     Kosten des Anwalts

2.     Kosten des Gerichtes

3.     gegebenenfalls Kosten eines Gutachters

4.     Kosten des gegnerischen Anwalts

Als Mandant schulden Sie selbst Ihrem Anwalt die Vergütung. Allerdings gibt es oft, keinesfalls jedoch immer, die Möglichkeit, Ihre Kosten der Rechtsverfolgung vom Gegner ersetzt zu verlangen. Dies gilt, wenn Sie ein gerichtliches Klageverfahren gewinnen. Ausnahme: bei der 1. Instanz im Arbeitsgerichtsverfahren und leider zu oft im Falle der Scheidung. Bei einem Verkehrsunfall sind z.B. die Anwaltskosten immer Teil des Schadens, nur für unverschuldete Verkehrsunfälle hat die Gegenseite zu zahlen.

Beachten Sie bitte, dass Sie gegenüber Gericht und Anwalt vorschusspflichtig sind. Da die anwaltliche Leistung nicht zurückgegeben werden kann wie ein verkaufter Gegenstand, ist weder Rücktritt noch Widerruf des Vertrages aus praktischen Gründen möglich. Die Vorschusspflicht verhindert also lediglich, dass der Anwalt ohne Sicherheit vorleisten muss.

Einzelheiten über die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. Beachten Sie, dass jede Rechnung, die den darin vorgegebenen Rahmen unterschreitet, standeswidrig ist und von den Rechtsanwaltskammern entsprechend geahndet werden kann.

Hier nur so viel: Die Kosten richten sich sowohl bei Gericht, als auch beim Anwalt nach dem Wert oder Interesse dessen, was Sie einzufordern gedenken. Ist der Wert oder das Interesse hoch, so ist i. d. R. das zu tragende Haftungsrisiko für den Anwalt hoch. Deshalb hat der Gesetzgeber in solchen Fällen entsprechend höhere Gebühren vorgesehen.

Bei Beratungen ist zu beachten, dass seit dem 01.07.2006 die Vergütung vereinbart werden muss.

Im Ernstfall können Sie durch die frühzeitige anwaltliche Beratung vielleicht weit höhere Kosten vermeiden!

Selbst wenn Sie Rechtsschutzversichert sind, ist für Ihren Anwalt die Begleichung der Rechnung nicht ohne Aufwand gesichert. Über praktische Erfahrungen zu dieser Problematik informiert folgender Link: www.rsv-blog.de

 

 

 

Anwaltskanzlei Karl Peschen
Rechtsanwalt Karl P.-J. Peschen
Döppchesstr. 37
52441 Linnich

Tel. 02462 74032

E-Mail: bitte klicken

Kontakt  
2020 © Anwaltskanzlei Karl Peschen