Wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen möchten, kommen
folgende Kosten auf Sie zu:
1.
Kosten des Anwalts
2.
Kosten des Gerichtes
3.
gegebenenfalls Kosten eines Gutachters
4.
Kosten des gegnerischen Anwalts
Als
Mandant schulden Sie selbst Ihrem Anwalt die Vergütung. Allerdings gibt
es oft, keinesfalls jedoch immer, die Möglichkeit, Ihre Kosten der
Rechtsverfolgung vom Gegner ersetzt zu verlangen. Dies gilt, wenn Sie ein
gerichtliches Klageverfahren gewinnen. Ausnahme: bei der 1. Instanz im
Arbeitsgerichtsverfahren und leider zu oft im Falle der Scheidung. Bei
einem Verkehrsunfall sind z.B. die Anwaltskosten immer Teil des Schadens,
nur für unverschuldete Verkehrsunfälle hat die Gegenseite zu zahlen.
Beachten
Sie bitte, dass Sie gegenüber Gericht und Anwalt vorschusspflichtig sind.
Da die anwaltliche Leistung nicht zurückgegeben werden kann wie ein
verkaufter Gegenstand, ist weder Rücktritt noch Widerruf des Vertrages
aus praktischen Gründen möglich. Die Vorschusspflicht verhindert also
lediglich, dass der Anwalt ohne Sicherheit vorleisten muss.
Einzelheiten
über die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. Beachten Sie, dass jede
Rechnung, die den darin vorgegebenen Rahmen unterschreitet, standeswidrig
ist und von den Rechtsanwaltskammern entsprechend geahndet werden kann.
Hier
nur so viel: Die Kosten richten sich sowohl bei Gericht, als auch beim
Anwalt nach dem Wert oder Interesse dessen, was Sie einzufordern
gedenken. Ist der Wert oder das Interesse hoch, so ist i. d. R. das zu
tragende Haftungsrisiko für den Anwalt hoch. Deshalb hat der Gesetzgeber
in solchen Fällen entsprechend höhere Gebühren
vorgesehen.
Bei Beratungen ist zu beachten, dass seit dem 01.07.2006 die Vergütung
vereinbart werden muss.
Im
Ernstfall können Sie durch die frühzeitige anwaltliche Beratung
vielleicht weit höhere Kosten vermeiden!
Selbst
wenn Sie Rechtsschutzversichert sind, ist für Ihren Anwalt die
Begleichung der Rechnung nicht ohne Aufwand gesichert. Über praktische
Erfahrungen zu dieser Problematik informiert folgender Link: www.rsv-blog.de
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